In den letzten Jahren wurde die gesundheitspolitische Zielsetzung, ambulante Gruppenpsychotherapie
zu fördern [1], mit einer Reihe von Maßnahmen unterstützt: bessere Vergütung, Kombination von Einzel-
und Gruppenpsychotherapie [2], Reduktion der Gruppengröße und jüngst der angekündigte Wegfall der Gutachterpflicht.
Dies stellt naturgemäß auch die Frage nach der Evidenzbasierung von Gruppenpsychotherapie,
nicht zuletzt im Kontrast zur Einzeltherapie, die subjektiv nach wie vor von PatientInnen
bevorzugt und auch für effektiver erachtet wird.